Einwohneramt:
An- und Abmeldungen
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Schweizer Bürgerinnen und Bürger
schriftlich, telefonisch unter 071 411 24 16 oder per
E-Mail
mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner melden ihre Adressänderung
persönlich auf der Gemeindekanzlei und reichen ihren Ausländerausweis ein.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Umzug auch bei diesen Stellen zu melden:
- Bei den Werken, damit die Zähler rechtzeitig abgelesen werden. (Wasser
und Strom)
- Bei der Schulbehörde - wenn Sie Kinder im Schulalter haben.
Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug - Umzug online melden

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/tg
Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie "Nicht EU/EFTA" sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung "F", "N" oder "S" sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
- Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.