Krankenkassenkontrolle

Die Krankenkassenkontrolle überprüft, ob alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert sind, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Sie wickelt auch die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Krankenkassenbeiträge ab.
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.

Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Prämienverbilligungen für das Jahr 2011

Kategorie Einfache Steuer
zu 100 % in Fr.
Prämienverbilligung
A bis 400.-- 1'680.--
B bis 600.-- 1'260.--
C bis 800.--   840.--

 


Weitere Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau.