Die Krankenkassenkontrolle überprüft, ob alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Folgen von
Krankheit und Unfall versichert sind, so wie es das Gesetz vorschreibt.
Sie wickelt auch die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für
Krankenkassenbeiträge ab.
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und
Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische
Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.
Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein
Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu
sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
| Kategorie | Einfache
Steuer zu 100 % in Fr. |
Prämienverbilligung |
| A | bis 400.-- | 1'680.-- |
| B | bis 600.-- | 1'260.-- |
| C | bis 800.-- | 840.-- |
Weitere
Informationen zur Prämienverbilligung
erhalten Sie beim Gesundheitsamt des
Kantons Thurgau.