Bei Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsamt Anmeldestelle für Betroffene. Zudem müssen die Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte auf dem örtlichen Arbeitsamt eingereicht werden.
Betroffene melden ihre Arbeitslosigkeit möglichst früh persönlich beim Arbeitsamt der Gemeinde an und stellen hier Antrag auf Arbeitlosenentschädigung. Entschädigungen werden frühestens ab dem ersten Meldedatum auf dem Arbeitsamt geleistet. Das Arbeitsamt meldet Betroffene zur Beratung bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Amriswil an.
Die Bedingungen zur Anspruchsberechtigung und alles Wissenswerte zum Thema Arbeitslosigkeit sowie Formulare finden Sie unter diesem externen Link.
Unter diesem externen Link finden Sie den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung.
Weitere Formulare und Dokumente zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Website www.treffpunkt-arbeit.ch
Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten haben zwar freien Zugang zum
Schweizer Arbeitsmarkt, benötigen aber formal im Falle eines Stellenantritts bei
einem Arbeitgeber in der Schweiz vom ersten Arbeitstag an
eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, selbst wenn sie eine
Erwerbstätigkeit unter drei Monaten ausüben.
Für das entsprechende Gesuchsformular als pdf-Dokument bitte
hier klicken.
Für das Gesuch für Bewilligungen Drittstaatenangehöriger (inkl. neue EU-Staaten) als pdf-Dokument bitte hier klicken.